Die Fristen für die Wahl zum Stadtteilausschuss Vill laufen.
Es haben sich bis jetzt erfreulicherweise 19 Villerinnen und Viller bereit erklärt, sich der Wahl zum Stadtteilausschuss zu stellen. Damit ist die Mindestanzahl von 15 Wahlvorschlägen erreicht, weshalb diese Hürde genommen ist.
In Vill (und Igls) bestehen einige Unsicherheiten über die Vorgangsweise der Einholung der Unterstützungserklärungen. Daher sollen hier noch einmal die rechtlichen Grundlagen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargestellt werden.
1. Die rechtlichen Grundlagen
§ 6 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15.12.2011 und 26.01.2012, mit der die Stadtteilausschüsse geregelt werden, enthält die Bestimmungen zur Wählbarkeit und zu den Wahlvorschlägen:
Demnach sind zum Stadtteilausschuss Vill wählbar alle wahlberechtigten Gemeindebürger, die in Vill ihren Hauptwohnsitz haben und gemäß der Innsbrucker Wahlordnung in den Gemeinderat wählbar sind. Dies trifft auf alle 19 Personen zu, für die ein Wahlvorschlag vorliegt.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in Vill unterstützt werden.
Dabei kann ein Wahlberechtigter mit Hauptwohnsitz in Vill maximal 10 Wahlvorschläge unterstützen.
Eine solche Unterstützungserklärung darf ebenfalls nur von Personen unterfertigt werden, die wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in Vill haben. Die Unterstützungserklärung muss die Angaben über Familien- bzw. Nachnamen, Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse des unterstützenden Wahlberechtigten sowie den Namen des Wahlwerbers enthalten und vom unterstützenden Wahlwerber eigenhändig entweder vor der zuständigen Behörde der Stadt oder gerichtlich oder notariell beglaubigt unterschrieben werden.
Für die Unterfertigung vor der zuständigen Behörde der Stadt ist neben dem persönlichen Erscheinen der Nachweis der Identität des unterstützenden Wahlberechtigten durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dgl.) erforderlich.
2. Die weitere Vorgangsweise
Es klingt komplizierter als es ist. Um es einfach und sicher zu machen, schlagen wir folgende Vorgangsweise vor:
Das amtliche Formblatt der Unterstützungserklärung weist insgesamt 10 Zeilen für die Namen der Wahlwerber auf. Im Formular ist also berücksichtigt, dass ein Wahlberechtigter mit seiner Unterstützungserklärung maximal 10 Wahlvorschläge unterstützen kann.
Klaus Jennewein hat zwei solche Formulare mit den Namen der 19 Wahlvorschläge vorbereitet, also ein Formular mit 10 Wahlwerbern und ein Formular mit 9 Wahlwerbern. Diese Formulare schauen daher wie folgt aus, wobei damit auch gleichzeitig die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt gegeben werden:
Jede Wahlwerberin und jeder Wahlwerber kümmert sich darum, dass sie/er für die Wahlvorschläge der jeweils anderen Liste 3 Unterstützungserklärungen einholt. Dabei kann jede/r Wahlwerber/in auch selbst eine dieser drei Unterstütungserklärungen unterschreiben, weil er/sie ja auf der jeweils anderen Liste aufscheint. Diese Wechselseitigkeit ist wichtig, weil ich mich als Wahlwerber ja nicht selbst unterstützen darf und diese (eigene) Unterstützung dann ungültig wäre.
Wenn alle Wahlwerber diese jeweils 3 Unterschriften beibringen, verfügt jeder Wahlvorschlag über die erforderlichen 30 Unterstützungserklärungen. Um die fehlenden drei Personen der Liste mit den 9 Wahlwerbern kümmert sich Klaus Jennewein.
Wir bitten dringend darum, allfällige persönliche Befindlichkeiten beiseite zu lassen. Die Unterfertigung einer Unterstützungserklärung heißt nicht, dass ich jede einzelne der dort aufscheinenden Personen bereits zum Stadtteilausschuss wähle. Ich ermögliche ihnen damit nur, dass sie sich der Wahl stellen können. Und dazu sollte jede/r Bewerber/in stehen können.
3. Wo müssen die Unterstützer/innen diese Erklärung unterschreiben?
Das kann, wie oben bereits dargestellt, vor der zuständigen Behörde der Stadt oder durch gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift erfolgen.
Die einfachste Möglichkeit ist die Unterschrift vor der zuständigen Behörde der Stadt, der Magistratsabteilung II – Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten. Das ist dort kostenlos möglich, während für die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift Gebühren anfallen.
Die Abteilung befindet sich im neuen Rathaus, direkt über dem Bürgerbüro im ersten Stock (Rathausgalerie, Aufgang gegenüber dem Cafe Magistrat), und zwar in den Zimmern 1.203 und 1.207. Die Öffnungszeiten sind MO – DO von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und FR von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Der gesamte Vorgang dauert nur ein paar Minuten. Man muss ich mit einem amtlichen Dokument ausweisen, also unbedingt Führerschein, Personalausweis oder Reisepass mitnehmen!
Die unterschriebene Unterstützungserklärung wird nach der amtlichen Bestätigung wieder ausgefolgt und muss mitgenommen werden. Max Profanter und Klaus Jennewein sammeln alle Erklärungen und werden sie rechtzeitig bis 30.3.2018 gemeinsam mit den Wahlvorschlägen bei der Wahlbehörde einreichen. Wir ersuchen also darum, die unterschriebenen Unterstützungserklärungen entweder bei Max Profanter oder bei Klaus Jennewein abzugeben. Spätester Termin dafür ist der 29.3.2018.
Der Unterausschuss Igls organisiert einen Notar-Termin für 23.3.2018 im Stadtteilbüro Igls/Vill. Mit dem Notar wurde ein Pauschalbetrag von € 10,– pro Beglaubigung vereinbart. Wer aus Vill diese Möglichkeit in Anspruch nehmen will, kann das natürlich tun. Für diesen Fall ersuchen wir aber auch, dass die Erklärung nach der Unterschriftsbeglaubigung wieder mitgenommen und entweder an Max Profanter oder Klaus Jennewein ausgefolgt wird. Sie soll also nicht beim Notar oder im Stadtteilbüro zurückgelassen werden.
Abschließend möchten wir ausdrücklich festhalten, dass es selbstverständlich allen aktiv und passiv Wahlberechtigten unbenommen bleibt, weitere Wahlvorschläge zu erstatten und sich die erforderlichen Unterstützungserklärungen selbst zu organisieren. Wir wollen und können also mit dieser Vorgangsweise niemanden ausschließen.