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Fahrverbot Handlhofweg

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Seit Jahren beschäftigt das Fahrverbot am Handlhofweg bzw dessen regelmäßige Missachtung die unmittelbaren Anrainer, auch im Rahmen des Dorfvereins wurde mehrmals – erfolglos – versucht, hier eine Lösung herbeizuführen.

Als eine der ersten Beschlussfassungen im Unterausschuss ersuchten wir um wirksame Kontrolle dieses Fahrverbotes, wobei wir v.a. darauf aufmerksam machten, dass unbedingt zu verhindern sein wird, den Handlhofweg zu einer Autobahnzufahrt zu machen.

Die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltung – Allgemeine Sicherheit (MÜG) der Stadt Innsbruck wurde daher ersucht, über einen Zeitraum von zumindest 14 Tagen regelmäßige Kontrollen des Fahrzeugaufkommens durchzuführen, und zwar zur Feststellung des Ziel- und Quellverkehrs zur Sensibilisierung der Fahrzeuglenker in Bezug auf das bestehende Fahrverbot.

Die Kontrollen sollten dabei insbesondere zu den Tagesrandzeiten am Morgen (6.30 Uhr – 8.30 Uhr) und am Abend (17.00 – 19.00 Uhr) durchgeführt werden.

Eine erste Kontrollphase wurde mittlerweile durchgeführt.

Die MÜG hat das Fahrverbot am Handlhofweg zwischen Vill und AASt Zenzenhof über einen Zeitraum von 14 Tagen, jeweils in den Morgenstunden von 07.15 bis 08.30 und abends von 17.00 bis 18.30 Uhr, kontrolliert.

Laut dem Abschlussbericht der MÜG haben durchschnittlich 22 Fahrzeuglenker/Stunde das Fahrverbot missachtet.

Das Stadtpolizeikommando Innsbruck wurde darüber informiert und um regelmäßige Überwachungsmaßnahmen ersucht. Die bei den Kontrollen festgestellten Übertretungen wurden dem Stadtpolizeikommando angezeigt.

Die überraschend hohe Zahl der Übertretungen bestätigt den Eindruck der massiven Missachtung dieses Verbotes. Der Unterausschuss hat sich bei der zuständigen Abteilung der Stadt für die rasche Umsetzung unseres Anliegens bedankt und ersucht, diese Kontrollen in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Wir sind überzeugt, dass es sich bei entsprechender Kontrolldichte herumspricht, dass die Übertretungen Folgen haben, womit eine Einschränkung des nicht berechtigten Fahrzeugaufkommens erwartet werden kann.

Wir appellieren an die Villerinnen und Viller selbst, als nicht Berechtigte das Fahrverbot zu beachten. Für sich Ausnahmen zu reklamieren, andere aber zu sanktionieren, ist kein akzeptabler Zugang und Weg und untergräbt jegliche Glaubwürdigkeit.