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Öffentliche Sitzung des Stadtteilausschusses Vill am 6.10.2014 – Grillhof

Am 6.10.2014 wird am Grillhof die erste Sitzung des Stadtteilausschusses Vill stattfinden. Diese Sitzung ist öffentlich, wir werden in den in Kürze erscheinenden Mitteilungen (bereits die Nr. 3) dazu einladen und darauf aufmerksam machen.

Im Rahmen dieser öffentlichen Sitzung wird natürlich Gelegenheit sein, viele Themen anzusprechen und mit den Vertretern des gesamten Stadtteilausschusses zu diskutieren, insbesondere also auch mit den vom Gemeinderat nominierten Mitgliedern unseres Ausschusses.

Wir haben bislang folgende zwei Anfragen und folgenden Antrag für diese Sitzung vorbereitet (an einer weiteren Anfrage arbeiten wir noch):

Anfrage: Dorf- und Spielplatzgestaltung

Bereits seit mehreren Jahren wird die Gestaltung des Dorfplatzes in Vill angestrebt. Nach der gelungenen Fertigstellung der Viller Dorfstraße ist aktuell die Neugestaltung des Zugangsbereichs zur Viller Kirche in Arbeit. Über den Stand des Projekts „Dorfplatz Vill“ besteht nach wie vor Unklarheit. Nach unseren Informationen hängt die Umsetzung von der Finalisierung des Hochwasserschutzes Ramsbach und des bereits geplanten Überlaufbeckens ab.

In diesem Kontext würde sich die Gelegenheit bieten, den bestehenden Spielplatz in Vill völlig neu zu gestalten, und zwar durch Errichtung eines ebenen Ballspielplatzes, zumal ohnehin relevante Erdbewegungsarbeiten notwendig sein werden.

Im Hinblick auf diese anstehenden Maßnahmen fragt der Unterausschuss Vill bei seiner Sitzung am 6.10.2014 an:

1. Ist die Projektierung des Überlaufbeckens im Bereich des Spielplatzes durch die IKB AG abgeschlossen oder wird dieses Projekt noch einmal überarbeitet? (In einem Gespräch mit den Projektbetreibern wurde von unserer Seite vor allem auf die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der Oberflächengewässer hingewiesen.) 

2. Kann in diesem Zusammenhang eine Neugestaltung des Spielplatzes geplant, insbesonders die Anlegung eines Ballspielplatzes überlegt werden?

3. Welche Schritte sind erforderlich bzw. von welchen Maßnahmen ist die Fertigstellung des Dorplatzes Vill abhängig? Ist diesbezüglich bereits ein verbindlicher Zeitplan fixiert?

Anfrage: Fahrverbot Handlhofweg

Seit Jahren beschäftigt das Fahrverbot am Handlhofweg bzw. dessen regelmäßige Missachtung die unmittelbaren Anrainer. Die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltung – Allgemeine Sicherheit (MÜG) der Stadt Innsbruck wurde deshalb seitens des Unterausschusses ersucht, Kontrollen des Fahrzeugaufkommens zur Feststellung des Ziel- und Quellverkehrs durchzuführen.

Die MÜG hat daraufhin das Fahrverbot am Handlhofweg zwischen Vill und AASt Zenzenhof über einen Zeitraum von 14 Tagen, jeweils von 07.15 bis 08.30 und von 17.00 bis 18.30 Uhr, kontrolliert. Laut dem Abschlussbericht der MÜG haben durchschnittlich 22 Fahrzeuglenker/Stunde das Fahrverbot missachtet. Die überraschend hohe Zahl der Übertretungen bestätigt den Eindruck der massiven Missachtung dieses Verbotes.

Der Unterausschuss Vill spricht sich nicht nur für die Beibehaltung, sondern für eine effektive Umsetzung des Fahrverbotes am Handlhofweg aus. Die geschilderten Übertretungszahlen bestätigen eine unzumutbare Verkehrsbelastung des Dorfkerns und der Anrainer.

Da Ausnahmegenehmigungen laut der uns übermittelten Stellungnahme der MA III – Straßenverkehr und Straßenrecht vom 28.7.2014 nur sehr eingeschränkt vergeben sind und von unserer Seite eine hohe Frequenz durch Fahrzeuglenker aus „IL“ feststellbar ist, fragt der Unterausschuss Vill bei seiner Sitzung am 6.10.2014 an:

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Einhaltung des Fahrverbotes am Handlhofweg zu gewährleisten?

Antrag: Leitbilderstellung für Vill

Vill ist als Stadtteil von Innsbruck eng verflochten mit der Stadt, nimmt aber aufgrund seiner dörflichen Struktur und Lage eine Sonderstellung ein. Die Bedeutung als beliebtes Naherholungs- und attraktives Wohngebiet ist unbestritten. Vill kann und soll aber nicht auf diese beiden Aspekte reduziert werden.

Wir möchten daher ein Leitbild für Vill entwickeln: Ein Leitbild als schriftliche Erklärung des Stadtteils über sein Selbstverständnis und seine Grundprinzipien. Es soll die Mission und die Vision des Ortes und seiner Kultur beschreiben.

Wir haben erste Gedanken und Ideen formuliert und diese zur Diskussion gestellt (nachzulesen unter www.vill.at sowie in den Mitteilungen Nr. 2 der Stadtteilvertretung Vill).

Eine Leitbilderstellung erfordert eine professionelle Begleitung und inhaltliche Betreuung. Der Unterausschuss Vill stellt daher in seiner Sitzung am 6.10.2014 folgenden Antrag:

Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge beschließen, die Erstellung eines Leitbildes für Vill mit Beteiligung des Unterausschusses Vill zu beauftragen und die professionelle Begleitung und Betreuung des Erstellungsprozesses zu finanzieren.