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ÖROKO 2.0 – die planerische Strategie für die Zukunft der Stadt Innsbruck

ÖROKO steht für Örtliches RaumOrdnungsKOnzept. Jede Tiroler Gemeinde ist gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verpflichtet, ein ÖROKO zu erarbeiten. Dieses muss vom jeweiligen Gemeinderat als Verordnung beschlossen werden. Die Ziele und Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bestimmen die Inhalte und den Umfang des ÖROKO.

Das ÖROKO ist das übergeordnete Planungsinstrument der Stadt Innsbruck und gibt der Stadt den Rahmen für die nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne vor. Dabei hat aber niemand, also auch kein/e Grundeigentümer/in oder Bauwerber/in, ein automatisches Recht auf eine Änderung der Flächenwidmung oder Bebauungsplanung. Diese Entscheidung ist wie bisher abhängig von weiteren fachlichen Überprüfungen, Konkretisierungen und Beurteilungen.

Der erste Entwurf wurde im Frühjahr letzten Jahres öffentlich aufgelegt, das öffentliche Auflageverfahren lief zwischen 12.06. und 24.07.2017. Etwa 625 Personen haben in Summe ca. 300 Stellungnahmen eingereicht, die nach fachlicher Prüfung den politischen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.

Der Gemeinderat hat im November 2018 den Beschluss über die Auflage gefasst. Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext inklusive Anhang Maßnahmentabelle, Pläne, Erläuterungsbericht und Bestandsaufnahme – liegen bis einschließlich 21. Dezember 2018 während der Auflagefrist Mo. bis Fr. 08.00 bis 10.00 Uhr und Mo. und Do. 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus: Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, Magistratsabteilung III, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (4. und 5. Stock) zur Einsichtnahme auf. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung (+43 512 5360 5151) möglich.

Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum 2. Entwurf abzugeben.

Dazu steht folgendes Formular zur Verfügung: Stellungnahme zum 2. Entwurf

Die Unterlagen sind während des Zeitraums der Auflage auch als Download verfügbar.