Der südöstliche Abschnitt der Viller Dorfstraße ist – wie die neu gestaltete Dorfstraße überhaupt – als Mischverkehrsfläche gestaltet. Der baulich gekennzeichnete Randstreifen ist dabei als Fußgänger-Fläche konzipiert.
In offensichtlicher Unkenntnis der Fahrzeuglenker ist dieser aber immer wieder verparkt, großteils wohl durch den Ausflugsverkehr aus der Stadt.
Ungeachtet der Tatsache, dass die konkrete Straßengestaltung auch ohne entsprechendes Verbotsschild ein Parkverbot nach den einschlägigen Bestimmungen der StVO (Straßenverkehrsordnung) impliziert, scheitert die Durchsetzung dieses Verbots an der regelmäßigen Kontrolle.
Wir haben daher angeregt, im besagten Bereich ein Fußgängerinnen-Schild anzubringen, um auf diese Weise die Verparkung zurückzudrängen.
Offensichtlich bestehen aber seitens der zuständigen Behörde rechtliche Bedenken, weshalb wir dazu bislang noch keine Informationen erhalten haben.
Ungeachtet dessen scheint sich bei vielen Besuchern noch nicht herumgesprochen haben, dass am Burgweg ein (kostenloser) öffentlicher Parkplatz zur Verfügung steht. Hier werden Maßnahmen zur besseren Bekanntmachung zu überlegen sein.