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Vorerst keine fixe Radarstation an der Igler Straße

Zu unserem Antrag um Aufstellung einer fixen Radarbox im Bereich der Igler Straße ist uns eine ausführliche Stellungnahme des Verkehrsreferenten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck zugegangen. 

Demnach wurde in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrsabteilung der LPD Tirol das Fahrverhalten im Bereich Vill einer genauen Prüfung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass im Dorfzentrum das Fahrverhalten im Großen und Ganzen in Ordnung ist und die 30 km/h eingehalten werden.
Zwar sei im Bereich der unmittelbaren südlichen Ortsausfahrt die Zahl der Übertretungen größer, da die Fahrzeuglenker Richtung Süden fahrend bereits das Verkehrszeichen „Ortsende“ sehen und beschleunigen und in Richtung Norden fahrend das Auto ausrollen lassen, bis sie auf 30 km/h kommen. Verdeckte Messungen am Ortsbeginn/Ortsende ohne Abzug der gesetzlich vorgesehen Toleranz haben in beide Richtungen durchschnittlich eine „v85“ von 48 km/h ergeben. Diese lag in Richtung Norden fahrend (abwärts) etwas höher, Richtung Süden etwas niedriger.

„v85“ bezeichnet die Höchstgeschwindigkeit, die von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. Das heißt für die Igler Straße im konkreten Bereich, dass 85% der Fahrzeuge nicht schneller als 48 km/h fahren (was aber nicht bedeutet, dass 85% tatsächlich 48 km/h fahren, die meisten Fahrzeuglenker befinden sich im Bereich zwischen 35 und 45 km/h).

Das Stadtpolizeikommando Innsbruck sieht bei der Positionierung einer Radarbox bei der südlichen Aus-/Einfahrt von Vill die Problematik, dass dieser Aufstellungsort am Beginn/Ende des Dorfes von der Bevölkerung als Abzocke angesehen würde, was zu vermeiden sei. Zudem sei wesentlich für eine (stationäre) Geschwindigkeitsmessung die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit und Unfallhäufigkeit. Unfälle sind an der beantragten Stelle keine bekannt.
In der Stellungnahme wird ausdrücklich klargestellt, dass es einige Ausreißer bezüglich der Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gebe, was aber auf jeden Straßenzug zutreffe.

Von der Aufstellung einer fixen Radarbox wird demnach von Seiten des Verkehrsreferates derzeit Abstand genommen. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung werden aber weiterhin fallweise Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.