ÖROKO 2.0 – die planerische Strategie für die Zukunft der Stadt Innsbruck
ÖROKO steht für Örtliches RaumOrdnungsKOnzept. Jede Tiroler Gemeinde ist gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) verpflichtet, ein ÖROKO zu erarbeiten. Dieses muss vom jeweiligen Gemeinderat als Verordnung… ÖROKO 2.0 – die planerische Strategie für die Zukunft der Stadt Innsbruck